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   BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59   

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BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59 (https://dejure.org/1960,6964)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1960 - 4 StR 587/59 (https://dejure.org/1960,6964)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1960 - 4 StR 587/59 (https://dejure.org/1960,6964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59
    Denn das ist auch bei der bewußten Fahrlässigkeit möglich; erst die Billigung des Erfolges erfüllt die Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes (BGHSt 7, 363, 369) [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55].
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59
    Wenn auch die jetzige Tat hiernach nicht als persönlichkeitsfremd bezeichnet werden kann, so läßt sich darum doch nicht ausschließen, daß er - vielleicht gerade infolge seiner jähzornigen Veranlagung - während des von Hu. begonnenen, 10 bis 15 Minuten dauernden Kampfes in einen seelischen Ausnahmezustand geraten und bei der Führung der entscheidenden Messerstiche gegen Kopf und Hals seines Opfers zurechnungs un fähig oder erheblich vermindert zurechnungsfähig gewesen sein kann (vgl. Ponsold/Undeutsch, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 2, Aufl. S. 142; BGHSt 7, 325).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59
    Die an sich zulässige Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen (vgl. 4 StR 394/59 vom 27. November 1959, zum Abdruck in der Amtliche Sammlung bestimmt) verbietet sich hier, weil die Würdigung des inneren Tatbestandes mit den Einzelheiten des äußeren Geschehensablaufes unlösbar verquickt ist.
  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53
    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59
    Bei der Strafzumessung wird das Schwurgericht zu berücksichtigen haben, daß sie nicht zur Bestrafung der Gesinnung und des Charakters des Täters führen darf, soweit diese zu der Straftat in keinerlei Beziehung stehen (BGH bei LM § 267 Abs. 3 StPO Nr. 24 = NJW 1954, 1416 Nr. 21).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um

    Auszug aus BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59
    Der Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" wäre nur verletzt, wenn das Schwurgericht seine eigenen Zweifel nicht überwunden und deshalb von der Schuld des Angeklagten selbst nicht voll überzeugt gewesen wäre (vgl. RGSt 52, 319).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62

    Rechtsmittel

    Es hat sich dabei an die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsätze gehalten (u.a. BGHSt 11, 20 und die dort [S. 22/23] angeführten weiteren Entscheidungen; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGH 1 StR 70/59 vom 21. April 1959; 1 StR 184/59 vom 12. Mai 1959; 4 StR 587/59 vom 19. Februar 1960).
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